Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 23.04.1986 - 17 U 155/84 |
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Kurzfassungen/Presse
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Handelsbrauch; Vollkaufleuten; Kenntnis des Brauchs; Reisebüro; Beherbergungsunternehmen; Stornierung fester Zimmerreservierungen; Reisegruppen; Wegfall schadensersatzrechtlicher Folgen
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 911
- MDR 1986, 762
- VersR 1986, 999
- BB 1986, 1187
- DB 1986, 1458
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Köln, 26.11.1997 - 11 U 96/97 Nach allgemeiner Meinung (OLG Köln, NJW-RR 1992, 443; OLG Düsseldorf, MDR 1991, 865; OLG Hamm, DB 1986, 1458) unterliegt die Hotelreservierung für bevorstehende Messeveranstaltungen mietvertraglichen Bestimmungen.
Nach der Rechtsprechung (BGH NJW 1977, 385 f; OLG Frankfurt DB 1986, 1458) kann zwar ein Reiseveranstalter von einer Zimmerreservierung gegenüber dem Hotelier zurücktreten, wenn ein entsprechender Handelsbrauch besteht.
- LG Hamburg, 21.11.2003 - 319 O 113/00
Handelsbrauch / Stornierung von Gruppenreisen
Das OLG Frankfurt am Main habe sogar einen Handelsbrauch für das Bundesgebiet dahin gehend festgestellt, dass eine kostenlose Stornierung bis zu drei Wochen vor der vorgesehenen Ankunft zulässig sei (OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1986, 911).Einen entsprechenden Handelsbrauch hatte bereits das OLG Frankfurt am Main in seiner Entscheidung vom 23.4.1986 (NJW-RR 1986, 911) festgestellt.
- OLG Hamm, 04.12.1989 - 32 U 223/88
Auslegung von Hotelreservierungsverträgen
Es handelt sich damit um einen in der Reisebranche verbreiteten typischen Hotelreservierungsvertrag (BGH NJW 1977, 385 ff; OLG Frankfurt NJW-RR 86, 911 ff; Bartl, Der Hotelreservierungsvertrag, Transportrecht 1982, 57 ff).
- OLG Frankfurt, 20.12.2000 - 17 U 91/98
Hotelreservierung / Handelsbrauch / Rücktritt
Der Senat nimmt damit Abstand von seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. NJW-RR 1986, 911), da die dieser zugrunde liegende und sich aus einem seinerzeit vom Senat bei seiner Entscheidung verwerteten Gutachten des DIHT ergebende Annahme, die Möglichkeit der kostenlose Stornierung von Hotelzimmern sei im Verhältnis zwischen Reiseunternehmen und Hotelbetrieben üblich, in dieser generellen Form nicht mehr zutreffend ist. - OLG München, 09.03.1990 - 8 U 4480/88
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
In Übereinstimmung mit den Parteien ist der Senat, wie in mündlicher Verhandlung erörtert, zu dem Ergebnis gekommen, daß ein Rücktrittsrecht nicht stillschweigend vereinbart worden ist (§§ 133, 157 BGB ; vgl. BGH, a.a.O. und OLG Frankfurt in NJW-RR 1986, 911, 912). - OLG Frankfurt, 10.06.1986 - 5 U 117/85
Voraussetzungen des Vorliegens eines Schadensersatzanspruchs wegen …
Einer weitergehenden Aufklärung zu der Frage des Handelsbrauches, wie sie in dem Verfahren des 17. Zivilsenats erfolgt ist (vgl. Urt. v. 23.4.1986 - 17 U 155/84 ) bedurfte es nicht.